Mit 3E-DMS und ELO wichtige gesetzliche Vorgaben erfüllen

Die GoBD schreibt vor, wie die Archivierung digitaler Unterlagen zu erfolgen hat.

Die GoBD regeln die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". In ihnen sind die Grundsätze zur Unternehmensführung und -überwachung für mehr Transparenz und Kontrolle festgelegt. Bei der Arbeit mit elektronischen Unterlagen kommen genau diese gesetzlichen Regeln zum Tragen – und dies bereits seit dem 1. Januar 2015. Da wir alle regelmäßig z.B. mit E-Mails arbeiten und auch elektronisch Angebote verschicken oder Rechnungen erhalten, sollten wir uns umgehend mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Die GoBD schreibt vor, wie die Archivierung digitaler Unterlagen zu erfolgen hat. Das Finanzamt muss bei einer Betriebsprüfung auf eine gesetzeskonforme Weise auf Ihre digitalen Unterlagen zugreifen können. Hierfür ist eine der grundlegenden Voraussetzungen ein existierendes DMS, welches Sie in der revisionssicheren Aufbewahrung und Organisation Ihrer Dokumente unterstützt. Erfahren Sie, wie einfach es ist, mit 3E-DMS die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und enorme Transparenz zu schaffen.

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