Elektronische Rechnungspflicht ab 2025
So erfüllen Sie mit 3E-LOOK die Voraussetzungen zur E-Rechnung
2025 wurde die elektronische Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Deutschland eingeführt. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie Prozesse so anpassen müssen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Es gelten jedoch Übergangsfristen für die Ausstellung solcher Rechnungen .
Elektronische Rechnungen müssen den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Sie basieren auf speziellen XML-Datenformaten, die in Deutschland beispielsweise durch XStandard und das ZUGFeRD-Format erfüllt werden.
Die elektronische Rechnungspflicht bringt Vorteile
- Zeit- und Kosteneinsparung: Druck-, Papier- und Portokosten entfallen vollständig.
- Schnellere Verarbeitung: Durch automatisierte Prozesse werden Rechnungen effizienter bearbeitet.
- Weniger Fehler: Die Fehlerquote wird gegenüber manuellen Verfahren deutlich reduziert.
- Sicherheit und Nachvollziehbarkeit
- Nachhaltigkeit: Der Umstieg auf E-Rechnungen spart Papier und Ordner und fördert umweltfreundliche Geschäftsprozesse.
Die E-Rechnungspflicht und 3E-LOOK
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, ist meist ein Update notwendig auf jüngere 3E-LOOK Versionen. Sie sollten mindestens die 3E-LOOK Version 15.0 im Einsatz haben. Außerdem werden die folgenden zwei Module benötigt, um Rechnungen im erforderlichen Format bearbeiten zu können.
- Kunden & Aufträge
- Modul XRechnung
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner in Verbindung oder senden Sie uns eine E-Mail.
Welche Lösungen ELO in Verbindung mit Rechnungsmanagement bietet, lesen Sie hier.