Bürokratieentlastungsgesetz und ELO Digitale Personalakte

Das größtenteils zum Jahresbeginn 2025 in Kraft getretene Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt einige Änderungen mit sich, die auch den Personalbereich betreffen.

Ab 2025 sind digitale Arbeitsverträge möglich

Das vierte Bürokratieentlastungspaket macht den Weg frei für digitale Arbeitsverträge sowie Änderungs- und Zusatzvereinbarungen.

Diese bedürfen der Textform (z.B. E-Mail) ohne eigenhändige Unterschrift und können elektronisch übermittelt werden.

Einfache Umsetzung in der ELO HR Personnel File

Mit der Digitalen Personalakte können Personalverantwortliche nicht nur mühelos Personaldaten verwalten und steuern, sondern auch Arbeitsverträge schließen.

Dazu muss der Arbeitsvertrag digital in ELO HR Personnel File erstellt und aus dem Programm heraus per E-Mail an den Bewerber versendet werden. Dieser kann bestätigen, dass er den Vertrag erhalten hat und ihn annimmt - auch hier reicht die Textform.

Die Antwort-E-Mail des Bewerbers kann bequem mit ELO weiterverarbeitet werden und das Arbeitsverhältnis kann gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen beginnen.

So profitieren Sie von der Digitalen Personalakte

  • Mehr Digitalisierung im Unternehmen
  • Weniger Bürokratie
  • Effizientere Geschäftsprozesse

Sie sind interessiert? Sprechen Sie uns an.

Christina Rupp Vertrieb Ostwürttemberg
Christina Rupp
+49 7364 9666251
Christina.Rupp@3e-it.com


Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, benötigen wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht.


Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, benötigen wir Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse, sofern die Kontaktaufnahme über das Telefon nicht gelingt.