Bürokratieentlastungsgesetz und ELO Digitale Personalakte
Das größtenteils zum Jahresbeginn 2025 in Kraft getretene Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt einige Änderungen mit sich, die auch den Personalbereich betreffen.
Ab 2025 sind digitale Arbeitsverträge möglich
Das vierte Bürokratieentlastungspaket macht den Weg frei für digitale Arbeitsverträge sowie Änderungs- und Zusatzvereinbarungen.
Diese bedürfen der Textform (z.B. E-Mail) ohne eigenhändige Unterschrift und können elektronisch übermittelt werden.
Einfache Umsetzung in der ELO HR Personnel File
Mit der Digitalen Personalakte können Personalverantwortliche nicht nur mühelos Personaldaten verwalten und steuern, sondern auch Arbeitsverträge schließen.
Dazu muss der Arbeitsvertrag digital in ELO HR Personnel File erstellt und aus dem Programm heraus per E-Mail an den Bewerber versendet werden. Dieser kann bestätigen, dass er den Vertrag erhalten hat und ihn annimmt - auch hier reicht die Textform.
Die Antwort-E-Mail des Bewerbers kann bequem mit ELO weiterverarbeitet werden und das Arbeitsverhältnis kann gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen beginnen.
So profitieren Sie von der Digitalen Personalakte
- Mehr Digitalisierung im Unternehmen
- Weniger Bürokratie
- Effizientere Geschäftsprozesse
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